CODE OF CONDUCT

Gemeinsame Verantwortung entlang der Lieferkette

Alle Mitarbeiter und Führungskräfte von B-COMMAND haben sich zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung verpflichtet. Die nachfolgenden Grundsätze sind großer Bestandteil des Unternehmensleitbildes und spiegeln unsere Werte und Grundsätze wieder. Wir wirken entlang der gesamten Supply Chain auf die folgende Grundsätze in den Bereichen Arbeitsbedingungen, soziale Standards, Wettbewerbsbedingungen, ethische Grundsätze und Transparenz hin. Wir sehen dies als unsere gesellschaftliche Verpflichtung und setzen diese Maßstäbe für alle Partner mit denen wir kooperieren.

1. Verhalten

B-COMMAND führt seine Geschäfte korrekt und nach bester Geschäftspraxis durch. Wir führen die Geschäftsbücher korrekt. B-COMMAND wird in keinem Fall bei jedweder Art von Steuer- oder Umweltkriminalität mitwirken.

2. Einhaltung von Gesetzen

B-COMMAND unterstützt Menschenrechte und diesbezügliche internationale Abkommen. B-COMMAND befolgt in vollem Umfang und aktiv die Gesetze und Vorschriften, welche in den Ländern Gültigkeit haben, in denen B-COMMAND geschäftlich tätig ist, einschließlich die der ILO und UNO. Dies beinhaltet Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb.

3. Bestechung und Korruption

B-COMMAND bietet keine Bestechungsgelder oder andere unangemessene Vorteile an, verspricht keine, fragt nicht danach, verlangt oder akzeptiert keine, mit dem Ziel einen Kunden zu behalten, einen Abschluss zu sichern oder die Entscheidungen oder Aktivitäten einer staatlichen Behörde zu beeinflussen. B-COMMAND legt stets ein Verhalten an den Tag, dass auf Fairness und Einhaltung der jeweils geltenden nationalen und internationalen Normen basiert.

4. Beziehungen zu den Kunden

B-COMMAND gewinnt das Vertrauen seiner Kunden indem ihnen Qualität garantiert wird. B-COMMAND ist stets bestrebt, wettbewerbsfähige Dienstleistungen und Produkte auf den nationalen und internationalen Märkten anzubieten, um Werte für ihre Kunden zu schaffen. B-COMMAND informiert seine Kunden und Lieferanten über den Verhaltenscodex.

5. Beziehungen zu den Mitarbeitern

B-COMMAND arbeitet aktiv daran, ein gutes Arbeitsumfeld zu schaffen, um die Abwesenheit der Mitarbeiter bedingt durch Krankheiten, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingten Verletzungen und Drogenabhängigkeiten zu reduzieren. B-COMMAND bietet einen betriebsärztlichen Dienst an. Gewalt, Bedrohung, aggressives Verhalten, Mobbing, Beleidigungen und ähnliche Verhaltensweisen werden am Arbeitsplatz nicht toleriert.

6. Koalitionsfreiheit der Mitarbeiter

B-COMMAND respektiert das Recht der Mitarbeiter Betriebsräte zu gründen oder Mitglied solcher Mitarbeitervertretungen zu werden.

7. Kinderarbeit

B-COMMAND toleriert keine Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Das Mindestalter für eine Beschäftigung bei B-COMMAND ist 15 Jahre. Von Lieferanten wird erwartet, dass sie keine Jugendlichen unter 15 Jahren beschäftigen.

8. Zwangsarbeit

B-COMMAND toleriert keine Zwangsarbeit in der Unternehmensgruppe und bei den Geschäftspartnern.

9. Diskriminierung

B-COMMAND bietet allen Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen und Chancen; ohne Unterschied oder Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, ethnischer Herkunft, des Alters, einer Behinderung, religiöser oder sexueller Ausrichtung. B-COMMAND akzeptiert keine Form von politischer, religiöser oder jeder anderen Art von Propaganda am Arbeitsplatz.

10. Dokumentation Arbeitsverhältnis, Vergütung

B-COMMAND schließt mit den Mitarbeitern schriftlich Arbeitsverträge. Diese beinhalten die geltenden Arbeits- und Sozialversicherungsstandards. B-COMMAND gewährleistet, dass der den Beschäftigten gezahlte Lohn dem in der Branche üblichen oder gesetzlichen Mindest-lohn entspricht. Die Arbeitszeiten sollen in der Regel nicht mehr als 40 Stunden pro Woche betragen. Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht sowie den relevanten ILO-Vorschriften zu entsprechen, je nachdem welche Regelung strenger ist. Der Mitarbeiter kann Mehrarbeit ablehnen. Nach 6 Tagen Arbeit ist ein voller freier Tag zu gewähren.

11. Verbesserung des Umweltschutzes

B-COMMAND hat einen Maßnahmenplan erstellt, um die Effektivität der Immissions- und Emissionssenkungen sowie den Ressourcenverbrauch des Unternehmens zu messen und zu verbessern.

12. Beziehungen zu anderen Akteuren

B-COMMAND erwartet von allen Lieferanten, dass sie die oben genannten Anforderungen auch erfüllen. Wenn B-COMMAND Lieferanten, Subunternehmer und Partner bewertet und auswählt, ist es ein wichtiges Kriterium, die Anforderungen des Verhaltenscodexes zu erfüllen.